Warum das so häufig vorkommt

Gutscheine gehören zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken in Deutschland. Laut Statista planten 2025 fast die Hälfte der befragten Personen, zu Weihnachten Gutscheine oder Geld zu verschenken — und in einer separaten Umfrage gaben 33 % an, sich selbst am meisten über einen Gutschein zu freuen. Gutscheine sind damit gleichzeitig eines der begehrtesten und eines der unpersönlichsten Geschenke: einfach zu kaufen, aber nicht immer treffsicher.

Das Ergebnis: Nach den Feiertagen liegen bei vielen Menschen Gutscheine für Plattformen herum, die sie kaum oder gar nicht nutzen — ein Amazon-Gutschein bei jemandem, der lieber im lokalen Handel einkauft, eine Steam-Karte bei jemandem ohne Gaming-PC, oder eine Paysafecard, die einfach doppelt unterm Baum lag.

Kein Grund zur Eile — aber auch kein Grund zu warten

Ob Sie den Gutschein direkt an Heiligabend oder erst im Sommer einreichen, ändert nichts am Betrag. Wichtig ist nur, dass der Code noch nicht eingelöst wurde.

Der einfachste Weg: Code einreichen, bevor Sie ihn selbst nutzen

Egal, welche Art von Gutschein Sie erhalten haben — solange der Code noch nicht auf einem eigenen Konto eingelöst wurde, lässt er sich unabhängig prüfen und in Bargeld umwandeln. Das funktioniert bei allen gängigen Gutscheinarten, die typischerweise unter dem Weihnachtsbaum landen:

Ungenutzten Weihnachtsgutschein übrig?

Egal welche Marke — Code einreichen, prüfen lassen, Geld erhalten.

Jetzt Code einreichen →

Was, wenn Sie den Gutschein schon eingelöst haben?

Wurde der Code bereits einem Konto gutgeschrieben, ist eine Umwandlung in Bargeld leider nicht mehr möglich — bei keinem der gängigen Anbieter, auch nicht über einen unabhängigen Dienst. Der wirksamste Schutz liegt deshalb vor der Einlösung: Prüfen Sie zunächst, ob Sie den Gutschein überhaupt selbst nutzen möchten, bevor Sie ihn einem Konto zuordnen.

Nicht nur zu Weihnachten relevant

Dieselbe Situation tritt das ganze Jahr über auf — nach Geburtstagen, zu Ostern, oder einfach als spontanes Dankeschön. Das Grundprinzip bleibt immer dasselbe: Ein Gutschein-Aussteller hat laut Deutschem Anwaltverein grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, einen Gutschein gegen Bargeld zurückzunehmen. Genau diese Lücke schließt ein unabhängiger Erstattungsdienst — unabhängig vom Anlass des Geschenks.

Kurz zusammengefasst

Was kann ich mit einem ungenutzten Weihnachtsgutschein tun?
Reichen Sie den noch nicht eingelösten Code über PrepaidErstattung ein, um ihn gegen eine feste 2 % Gebühr in Bargeld umzuwandeln.
Wie viele Deutsche verschenken Gutscheine zu Weihnachten?
Laut Statista planten 2025 fast die Hälfte der Befragten, zu Weihnachten Gutscheine oder Geld zu verschenken.
Muss ich bis Weihnachten warten, um den Gutschein einzureichen?
Nein, ein ungenutzter Gutschein kann jederzeit eingereicht werden.